Allgemeine Geschäfts­bedingungen der GfG Akademie gGmbH i.G.

1. Anwendbarkeit

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der GfG Akademie gGmbH i.G. als Veranstalterin (nachfolgend Akademie genannt) und ihren VertragspartnerInnen, insbesondere den TeilnehmerInnen der Veranstaltungen (nachfolgend TN genannt).
1.2 Diese AGB gelten für alle von der Akademie durchgeführten Veranstaltungen und werden mit Vertragsschluss Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen der Akademie und der VertragspartnerIn.

2. Veranstaltungsangebote und Teilnahmegebühren

2.1 Das Veranstaltungsangebot und die Teilnahmegebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Veranstaltungskalender, veröffentlicht z. B. auf der Homepage der GfG Akademie.
2.2 Für sämtliche TN gilt grundsätzlich die im Angebot angegebene Gebühr. Kosten für die Unterkunft sind hierin nicht enthalten.
2.3 Eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren wird bei Zahlung vor Beginn der Veranstaltung in Höhe von 3 % der Teilnahmegebühren gewährt. Ausgenommen hiervon sind als Fortbildung gekennzeichnete Tages- oder Wochenendseminare sowie einzelne als Modul gekennzeichnete Veranstaltungen.
2.4 Bei den im Veranstaltungskalender genannten Teilnahmegebühren sind Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

3.1 Die Anmeldung zu einem Orientierungstag oder einer Weiterbildung erfolgt schriftlich per Post oder Mail an die GfG-Geschäftsstelle. Der Vertragsabschluss für die Weiterbildungen und die einzelnen Module erfolgt durch Zurücksendung des unterschriebenen Vertrages an die GfG-Geschäftsstelle.
3.2 Zum Vertragsabschluss für eine Weiterbildung kommt es mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Akademie. Hierzu sendet die Akademie eine Annahmebestätigung an die TN. Ein Anspruch der TN auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
3.3 Die Akademie legt für jede Veranstaltung eine bestimmte minimale und maximale TeilnehmerInzahl fest. Die TeilnehmerInplätze werden jeweils in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Akademie vergeben. Die TeilnehmerInplätze für die Weiterbildungen werden erst nach dem jeweiligen Orientierungstag vergeben. Teilnehmerinnen des Orientierungstages haben dabei Vorrang vor Interessentinnen, die nicht am Orientierungstag teilgenommen haben.

4. Stornierung, Kündigung und Rücktritt

4.1 Den TN stehen bei nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Akademie die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.
4.2 Rücktritts- und Kündigungserklärungen können nur schriftlich akzeptiert werden, wobei das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung maßgeblich ist. Rücktritte, Kündigungen und Stornierungen müssen schriftlich an den GfG Bundesverband e. V., Pohlstr. 28, 10785 Berlin oder per Mail an gfg@gfg-bv.de gerichtet
werden.
4.3 Bei Stornierung, Kündigung oder Rücktritt werden folgende Bearbeitungsgebühren seitens der Akademie erhoben:

  • bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    keine Gebühren
  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    50 % der Seminargebühr
  • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    75 % der Seminargebühr

Am Tag vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet.
Für die Stornierung von Modulen, die als Teil der Weiterbildung gebucht werden, gelten die o. g. Fristen und Bearbeitungsgebühren.
Die Akademie ist bemüht, im Falle einer kurzfristigen, begründeten Verhinderung der TN, wie z. B. nachgewiesener, schwerer Erkrankung, der TN eine gleichwertige Weiterbildung zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. an einem anderen Standort anzubieten und die einbehaltenen Bearbeitungsgebühren mit den Seminargebühren zu verrechnen.

5. Zahlungskonditionen

5.1 Die TN der Weiterbildungen zahlen per Einzugsermächtigung und erteilen der Akademie hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. TN von Fortbildungen, Orientierungstagen und Tages-Veranstaltungen zahlen die Teilnahmegebühr jeweils per Überweisung vor Beginn der Veranstaltung.
5.2 Der Zahlungsmodus für die Teilnahme an einer Weiterbildung ergibt sich aus dem Vertrag, der zwischen der Akademie und der TN geschlossen wird.
5.3 Das Zertifikat wird der TN erst ausgehändigt, wenn die Teilnahmegebühr vollständig entrichtet wurde.
5.4 Zur Abschätzung des Vorleistungsrisikos erlaubt sich die Akademie in Einzelfällen, von der Euro-Treuhand Inkasso GmbH in Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) einzuholen und diese bei sich zu speichern.

 

6. Ausfall einer Veranstaltung

6.1 Sollte die TeilnehmerInbegrenzung bei Anmeldung bereits überschritten sein oder die Veranstaltung ausfallen, wird die TN benachrichtigt.
6.2 Wird die Mindestteilnehmerinnenzahl für
eine Veranstaltung nicht erreicht, kann die Veranstaltung von der Akademie abgesagt werden. Bereits gezahlte TeilnehmerIngebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3 Einzelne Veranstaltungsteile oder Seminartage werden im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls der Dozentin nachgeholt.
6.4 Ist die TN am Nachholtermin verhindert, kann sie den ausgefallenen Termin nach Absprache mit der Akademie in einem Nachfolgekurs gleichen oder ähnlichen Inhalts wahrnehmen. Eine Gebühren-erstattung findet nicht statt.

7. Durchführung der Veranstaltungen, Änderungen

7.1 Jede Veranstaltung wird von einer Dozentin/einem Dozenten geleitet. Diese/r übt, soweit eine Mitarbeiterin der Akademie nicht anwesend ist, das Hausrecht aus.
7.2 Programmänderungen wie Änderung der Seminarleitung, zeitliche Verschiebungen, Zusammenlegungen, Teilungen und Streichungen bleiben vorbehalten. Die TN werden rechtzeitig informiert.

8. Ausschluss von Teilnehmerinnen

8.1 Während eines Kurses kann eine TN nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Eine (anteilige) Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Fall nicht statt.
8.2 Als wichtiger Grund anzusehen ist insbesondere die nachhaltige Störung des Veranstaltungsablaufes, die wiederholte Nichtbefolgung der Anweisungen der Veranstaltungsleiterin oder vergleichbares Verhalten.

9. Dozentinnen

9.1 Die Dozentin/der Dozent und die Akademie schließen einen Honorarvertrag ab, für den diese AGB ebenfalls maßgeblich sind.
9.2 Fällt eine Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, aus, so entfällt das DozentInnenhonorar. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Veranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl abgesagt wird.
9.3 Die Einzelheiten ergeben sich aus dem zwischen DozentIn und Akademie abzuschließenden Honorarvertrag.

10. Haftung und Versicherung

10.1 Eine Haftung durch die Akademie, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
10.2 Das benutzen der Anlagen der Akademie erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Änderungen und Ergänzungen

11.1 Die Akademie behält sich jederzeitige Änderungen und Ergänzungen dieser AGB vor, sofern eine neue Rechtslage oder eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung dies erfordert. Sie werden der TN in schriftlicher Form (via Post oder Mail) angezeigt.
11.2 Ohne schriftlichen Widerspruch binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen treten die neuen AGB in Kraft. Im Widerspruchsfall gelten die bisherigen AGB fort.
11.3 Eine Bekanntgabe erfolgt an die von der TN zuletzt mitgeteilte Adresse oder Mail-Adresse sowie auf der Homepage der Akademie.

12. Einwilligung in Beratung und Information

Die TN ist damit einverstanden, dass ihre von der Akademie erhobenen persönlichen Daten von der Akademie elektronisch erfasst und von der Akademie für Werbe- und Informationszwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit richtet sich der Inhalt des Vertrages nach dem von den Parteien mutmaßlich gewollten, hilfsweise nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Inkrafttreten

Diese AGB treten mit Bekanntgabe in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

Stand: 19.07.2023