Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Gesellschaft für Geburtsvorbereitung – Familienbildung und Frauengesundheit – Bundesverband e. V.

1. Anwendbarkeit

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft für  Geburtsvorbereitung – Familienbildung
und Frauengesundheit – Bundesverband e. V. als Veranstalterin (nachfolgend GfG genannt) und ihren VertragspartnerInnen, insbesondere den TeilnehmerInnen der Veranstaltungen (nachfolgend TN genannt).
1.2 Diese AGB gelten für alle von der GfG durchgeführten Veranstaltungen und werden mit Vertragsschluss Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen der GfG und dem Vertragspartner/der  Vertragspartnerin.

2. Veranstaltungsangebote und Teilnahmegebühren

2.1 Das Veranstaltungsangebot und die Teilnahmegebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Veranstaltungskalender, veröffentlicht z. B. auf der GfG-Homepage und in der Zeitschrift GfG info.
2.2 Für sämtliche TN gilt grundsätzlich die im Angebot angegebene Gebühr. Kosten für die Unterkunft sind hierin nicht enthalten.
2.3 Eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren
wird bei Zahlung vor Beginn der Veranstaltung in Höhe von 3 % der  Teilnahmegebühren gewährt. Ausgenommen hiervon sind als Fortbildung gekennzeichnete Tages- oder Wochenendseminare sowie einzelne als Modul gekennzeichnete Veranstaltungen.
2.4 Bei den im Veranstaltungskalender genannten Teilnahmegebühren sind Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

3.1 Die Anmeldung zu einem Orientierungstag
oder einer Fortbildung erfolgt schriftlich per Post oder Mail an die GfG-Geschäftsstelle. Der Vertragsabschluss für die Weiterbildungen und die einzelnen Module erfolgt durch Zurücksendung des unterschriebenen Vertrages an die GfG-Geschäftsstelle.
3.2 Zum Vertragsabschluss für eine Fortbildung kommt es mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die GfG. Hierzu sendet die GfG eine Annahmebestätigung an die TN. Ein
Anspruch der TN auf Annahme der  Anmeldung besteht nicht.
3.3 Die GfG legt für jede Veranstaltung eine bestimmte minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Die Teilnehmerplätze werden jeweils in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der GfG vergeben. Die Teilnehmerplätze für die
Weiterbildungen werden erst nach dem jeweiligen Orientierungstag vergeben. Teilnehmerinnen des Orientierungstages haben dabei Vorrang vor Interessentinnen, die nicht am Orientierungstag teilgenommen haben.

4. Stornierung, Kündigung und Rücktritt

4.1 Den TN stehen bei nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die GfG die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.
4.2 Rücktritts- und Kündigungserklärungen können nur schriftlich akzeptiert werden, wobei das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung maßgeblich ist. Rücktritte, Kündigungen und Stornierungen müssen schriftlich an den GfG Bundesverband e. V., Pohlstr. 28, 10785 Berlin oder per Mail an gfg@gfg-bv.de gerichtet werden.
4.3 Bei Stornierung, Kündigung oder Rücktritt werden folgende Bearbeitungsgebühren seitens der GfG erhoben:

 

  • bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühren
  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Seminargebühr
  • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Seminargebühr
  • Am Tag vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei
    Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet

 

Für die Stornierung von Modulen, die als Teil der Weiterbildung gebucht werden, gelten die o. g. Fristen und Bearbeitungsgebühren.

Die GfG ist bemüht, im Falle einer kurzfristigen, begründeten Verhinderung der TN, wie z. B. nachgewiesener, schwerer Erkrankung, der TN eine gleichwertige Weiterbildung zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. an einem anderen Standort  anzubieten und die einbehaltenen Bearbeitungsgebühren mit den Seminargebühren zu verrechnen.

5. Zahlungskonditionen

5.1 Die TN der Weiterbildungen zahlen per Einzugsermächtigung und erteilen der GfG hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. TN von Fortbildungen, Orientierungstagen und Tages-Veranstaltungen zahlen die Teilnahmegebühr jeweils per Überweisung vor Beginn der Veranstaltung.
5.2 Der Zahlungsmodus für die Teilnahme an einer Weiterbildung ergibt sich aus dem Vertrag, der zwischen der GfG und der TN geschlossen wird.
5.3 Das Zertifikat wird der TN erst ausgehändigt, wenn die Teilnahmegebühr vollständig entrichtet wurde.
5.4 Zur Abschätzung des Vorleistungsrisikos erlaubt sich die GfG in Einzelfällen, von der Treuhand Inkasso GmbH in Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit)
einzuholen und diese bei sich zu speichern.

6. Ausfall einer Veranstaltung

6.1 Sollte die Teilnehmerbegrenzung bei Anmeldung bereits überschritten sein oder die Veranstaltung ausfallen, wird die TN benachrichtigt.
6.2 Wird die Mindestteilnehmerinnenzahl für
eine Veranstaltung nicht erreicht, kann die Veranstaltung von der GfG abgesagt werden. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende  Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3 Einzelne Veranstaltungsteile oder Seminartage werden im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls der Dozentin nachgeholt.
6.4 Ist die TN am Nachholtermin verhindert, kann sie den ausgefallenen Termin nach Absprache mit der GfG in einem Nachfolgekurs gleichen oder ähnlichen Inhalts wahrnehmen. Eine Gebührenerstattung findet nicht statt.

7. Durchführung der Veranstaltungen, Änderungen

7.1 Jede Veranstaltung wird von einer Dozentin/einem Dozenten geleitet. Diese/r übt, soweit eine Mitarbeiterin der GfG nicht anwesend ist, das Hausrecht aus.
7.2 Programmänderungen wie Änderung der
Seminarleitung, zeitliche Verschiebungen, Zusammenlegungen, Teilungen und Streichungen bleiben vorbehalten. Die TN werden rechtzeitig informiert.

8. Ausschluss von Teilnehmerinnen

8.1 Während eines Kurses kann eine TN nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Eine (anteilige) Erstattung der  Teilnahmegebühr findet in diesem Fall nicht statt. 
8.2 Als wichtiger Grund anzusehen ist insbesondere die nachhaltige Störung des Veranstaltungsablaufes, die wiederholte Nichtbefolgung der Anweisungen der Veranstaltungsleiterin oder vergleichbares Verhalten.

9. Dozentinnen

9.1 Die Dozentin/der Dozent und die GfG schließen einen Honorarvertrag ab, für den diese AGB ebenfalls maßgeblich sind.
9.2 Fällt eine Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, aus, so entfällt das DozentInnenhonorar. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Veranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl abgesagt wird.
9.3 Die Einzelheiten ergeben sich aus dem zwischen DozentIn und GfG abzuschließenden Honorarvertrag.

10. Haftung und Versicherung

10.1 Eine Haftung durch die GfG, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

10.2 Das benutzen der Anlagen der GfG erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Änderungen und Ergänzungen

11.1 Die GfG behält sich jederzeitige Änderungen und Ergänzungen dieser AGB vor, sofern eine neue Rechtslage oder eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung dies erfordert. Sie werden der TN in schriftlicher Form (via Post oder
Mail) angezeigt.
11.2 Ohne schriftlichen Widerspruch binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen treten die neuen AGB in Kraft. Im Widerspruchsfall gelten die bisherigen AGB fort.
11.3 Eine Bekanntgabe erfolgt an die von der TN zuletzt mitgeteilte Adresse oder Mail-Adresse sowie auf der Homepage der GfG.

12. Einwilligung in Beratung und Information

Die TN ist damit einverstanden, dass ihre von der GfG erhobenen persönlichen Daten von der GfG elektronisch erfasst und von der GfG für Werbeund Informationszwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Berlin.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit richtet sich der Inhalt des Vertrages
nach dem von den Parteien mutmaßlich gewollten, hilfsweise nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Inkrafttreten

Diese AGB treten mit Bekanntgabe in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.